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| Allgemeine Geschäftsbedingungen | |
| 1. Druckunterlagen | Der Auftraggeber verpflichtet sich, an der Herstellung der Publikation durch rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen mitzuwirken. Legen die benötigten Druckunterlagen bis zum Redaktionsschluss nicht vor, ist der Verlag berechtigt, die Anzeige nach dem ihm vorliegenden Angaben bestmöglich zu gestalten und zu veröffentlichen. Bei Übernahmen von Anzeigen in digitaler Form (elektronische Übermittlung oder Datenträger) benötigt der Verlag zusätzlich eine verbindlichen Ausdruck der Anzeige (bei farbigen Anzeigen in Farbe), bei vierfarbigen Anzeigen ein farbverbindliches Proof. |
| 2.
Haftung für Manuskripte | Mit
der Bereitstellung von Manuskripten und Fotos - auch für redaktionelle Beiträge
- versichert der Auftraggeber dem Verlag, dass ein uneingeschränktes Veröffentlichungsrecht
besteht und der Verlag von jeglicher Haftung für urheberrechtliche Ansprüche
Dritter freigestellt wird. Wird vom Auftraggeber für Anzeigen in digitaler Form und Farbanzeigen kein Kontrollausdruck bzw. Proof zur Verfügung gestellt, übernimmt der Verlag keine Haftung. |
| 3. Korrekturabzug | Der Verlag sendet dem Auftraggeber in der Regel einen Korrekturabzug über Anzeige/ Firmenprofil/ Redaktionsbeitrag zu und setzt eine Frist für Druckfreigabe oder Änderungswünsche. Gehen Druckfreigabe oder Änderungswünsche nicht innerhalb der gesetzten Frist ein, so gilt der mit dem Korrekturabzug übereinstimmende Druck als genehmigt. |
| 4. Plazierung | Plazierungswünsche des Auftraggebers werden vom Verlag nach Möglichkeit berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Zuordnung seines Auftrages zu redaktionellen Beiträgen, Fotos oder einen anderen Anzeigen/ Firmenprofilen. |
| 5.
Veröffentlichung | Soweit
der Auftrag in einer Veröffentlichung im Internet besteht oder damit verbunden
ist, erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden,
dass der Verlag die Publikation mit den Kundenaufträgen im Internet unter
Beauftragung einer anderen Gesellschaft veröffentlichen kann. Die Beauftragung
einer anderen Gesellschaft umfasst die Herstellung der Web-Site(s) und Ihre Einstellung
in einen Internet-Servers. Der Auftraggeber ist in diesem Fall damit einverstanden, dass der Verlag die Nutzungsrechte an allen zur Verfügung gestellten Daten zur Veröffentlichung im Internet an die beauftragte Gesellschaft übertragen kann. Für die urheberrechtliche Haftung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziffer 2. |
| 6.
Erscheinungstermin | Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Erscheinungstermin der Publikation ausschließlich vom Verlag bestimmt wird. |
| 7. Auflage, Verbreitung | Die
Verbreitung der Publikation erfolgt allgemein nach den Media-Daten an den dort
genannten Empfängerkreis. Der Zugang bei bestimmten Empfängern wird
nicht gewährleistet. Die Höhe der Auflage richtet sich nach der Nachfrage und Kalkulation, sie bleibt dem Verlag vorbehalten. |
| 8.
Leistungsstörungen, | Rechtliche
Ansprüche aus der Auftragsabwicklung, insbesondere wegen Leistungsstörungen
oder Vertragskündigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über
den Werkvertrag. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus Gründen, die er zu vertreten hat, hat der Verlag einen Anspruch auf eine angemessene Ausfallvergütung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen. Jegliche Gewährleistung des Verlages bei einer Veröffentlichung im Internet erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder nicht Einhaltung der in den Web-Site(s) enthaltenen Nutzungsbedingungen, insbesondere auch Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen und Internet-Anwendungen verursacht werden. Sie entfällt, wenn die Web-Site(s) ohne Zustimmung des Verlages oder der vom Verlag beauftragten Gesellschaft durch den Auftraggeber oder Dritte geändert wird (werden). |
| 9. Zahlungen | Die
Verlagsrechnung ist - soweit nichts anderes vereinbart - innerhalb 8 Tagen nach
Rechnungserhalt durch Überweisung auf das angegebene Verlagskonto zahlbar.
Bei Vorauskasse 3 % Skonto. Verzugszinsen werden Berechnet ab Mahnung, ohne Mahnung 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung mit 5 % über den Basiszinssatz der Bundesbank. Die Abschlussvertreter des Vertrages haben keine Inkassovollmacht. Zahlungen an diese befreien den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verlag. |
| 10.
Reklamation | Reklamationen sind unverzüglich nach Eingang der Rechnung und Belegexemplare beim Verlag geltend zu machen. |
| 11. Schriftform | Zusätzlich oder abweichende Vereinbarungen zum Vertrag oder den genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Vertragsparteien. |
| 12.
Erfüllungsort und | Erfüllungsort
ist Worms. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Vollkaufleuten in Rahmen ihres Handelsgeschäftes oder mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist Worms. |