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| Allgemeine Geschäftsbedingungen | |||
| Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Verlag und Auftraggeber geschlossenen Werkvertrages: | |||
| 1. Druckunterlagen | Der Auftraggeber verpflichtet sich, an der Herstellung der Publikation durch rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen mitzuwirken. Liegen die benötigten Druckunterlagen bis zum Redaktionsschluss nicht vor, ist der Verlag berechtigt, die Anzeige nach den ihm vorliegenden Angaben bestmöglich zu gestalten und zu veröffentlichen. Bei Übernahme von Anzeigen in digitaler Form (elektronische Übermittlung oder Datenträger) benötigt der Verlag zusätzlich einen verbindlichen Ausdruck der Anzeige (bei farbigen Anzeigen in Farbe), bei vierfarbigen Anzeigen ein farbverbindliches Proof. | ||
| 2.
Haftung für Manuskripte | Mit
der Bereitstellung von Manuskripten und Fotos auch für redaktionelle
Beiträge versichert der Auftraggeber dem Verlag, dass ein uneingeschränktes
Veröffentlichungsrecht besteht und der Verlag von jeglicher Haftung für
urheberrechtliche Ansprüche Dritter freigestellt wird. Wird vom Auftraggeber für Anzeigen in digitaler Form und Farbanzeigen kein Kontrollausdruck bzw. Proof zur Verfügung gestellt, übernimmt der Verlag keine Haftung. |
| 3. Korrekturabzug | Der Verlag sendet dem Auftraggeber in der Regel einen Korrekturabzug über Anzeige/Firmenprofil/Redaktionsbeitrag zu und setzt eine Frist für Druckfreigabe oder Änderungswünsche. Gehen Druckfreigabe oder Änderungswünsche nicht innerhalb der gesetzten Frist ein, so gilt der mit dem Korrekturabzug übereinstimmende Druck als genehmigt. |
| 4. Platzierung | Platzierungswünsche des Auftraggebers werden vom Verlag nach Möglichkeit berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Zuordnung seines Auftrages zu redaktionellen Beiträgen, Fotos oder anderen Anzeigen/Firmenprofilen. |
| 5.
Veröffentlichung | Soweit
der Auftrag in einer Veröffentlichung im Internet besteht oder damit verbunden
ist, erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden,
dass der Verlag die Publikation mit den Kundenaufträgen im Internet unter
Beauftragung einer anderen Gesellschaft veröffentlichen kann. Die Beauftragung
einer anderen Gesellschaft umfasst die Verlinkung und ihre Einstellung in einen
Internet Server. Der Auftraggeber ist in diesem Fall damit einverstanden, dass
der Verlag die Nutzungsrechte an allen zur Verfügung gestellten Daten zur
Veröffentlichung im Internet an die beauftragte Gesellschaft übertragen
kann. Für die urheberrechtliche Haftung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziffer 2. |
| 6.
Termine und Fristen | Termine
und Fristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixtermine
bezeichnet werden. Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen und Terminen
ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungsverpflichtungen fristgerecht entspricht. Der Verlag kommt in Verzug, wenn er die geschuldete Werkleistung nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 6 Wochen nicht erfüllt. |
| 7. Auflage, Verbreitung | Der
Verlag sichert eine Mindestauflage von 10.000 Exemplaren zu. Des weiteren gewährleistet
der Verlag die Möglichkeit, das Druckwerk im Buchhandel durch ISB-Nr. zu
beziehen. Darüber hinaus werden die Druckwerke kostenfrei im Internet präsentiert.
Zur Zeit erfolgt die Verbreitung des Druckwerks allgemein nach den Mediadaten
an den dort genannten Empfängerkreis. Je nach Anzahl, Zukäufe und der Größe der Region wird die Auflagenhöhe das Vielfache unserer Mindestauflage erreichen. |
| 8.
Leistungsstörungen, | Wir
haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit
uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzen; in diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist im Bereich der Mängelhaftung beträgt 12 Monate, gerechnet ab Erscheinungsdatum. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, hat der Verlag einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. |
| 9. Zahlungen | Die
Verlagsrechnung ist soweit nichts anderes vereinbart innerhalb 8
Tagen nach Rechnungserhalt auf das angegebene Verlagskonto zahlbar. Es gelten
im übrigen die gesetzlichen Verzugsbestimmungen der §§ 286 ff BGB.
Die Abschlussvertreter des Verlages haben keine Inkassovollmacht. Zahlungen an diese befreien den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verlag. |
| 10.
Reklamationen | Mängelrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. |
| 11. Schriftform | Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zum Vertrag oder den genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Vertragsparteien. |
| 12.
Erfüllungsort und | Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Worms. |